Allgemeine Geschäftsbedingungen von MeinFilmLab

Stand: 01. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Von uns erstellte Angebote sind freibleibend. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen MeinFilmLab und dem Verbraucher oder Unternehmer, nachfolgend auch Kunde genannt, bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen und beim Erwerb von Waren über unser Angebot.

2. Vertragsabschluss

Mit Bezahlung unserer Rechnung erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt und der Auftrag ausgeführt wird.

Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf die Erläuterung des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Rechte jeglicher Art verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter sofort freizustellen.

3. Internetangebot und Bereitstellung digitaler Bilddaten

Die fertigen Scans stehen ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung für mindestens 15 Arbeitstage zum Download zur Verfügung. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei gesetzlichen Feiertagen, Urlaub, Krankheit oder technischen Störungen, kann sich dieser Zeitraum verlängern.

Anschließend werden die Dateien von unserem Internetserver sowie aus unserer internen EDV gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung oder Archivierung der Bilddaten erfolgt ausdrücklich nicht.

TIFF-Dateien können aufgrund ihrer erheblichen Datenmenge nicht in jedem Fall per Download bereitgestellt werden. Bei größeren Bestellungen ab drei Filmen erfolgt die Bereitstellung von TIFF-Dateien ausschließlich auf physischem Datenträger per Postversand.

4. Lagerung von Negativen

Filme werden grundsätzlich nach der Verarbeitung in Filmstreifen geschnitten und gesleeved.

Eine dauerhafte Lagerung oder Zwischenlagerung von Negativen erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Wir arbeiten auf Vorkasse.

Wird ein Auftrag binnen zwei Monaten nach Rechnungsstellung und Mahnung nicht bezahlt und erhalten wir keine weitere Information vom Kunden, kann der Auftrag samt enthaltenem Material von uns vernichtet werden.

Sonderformate, Effektfilme, Lomo-Filme, Panoramaformate, Filme unbekannter Herkunft oder sonstige Sondermaterialien können mit einem Aufpreis belegt sein. Im Zweifel legen wir diesen vorher schriftlich fest.

6. Expressbearbeitung

Gegen einen gesondert ausgewiesenen Aufpreis bieten wir eine beschleunigte Bearbeitung von Entwicklungs- und Scanaufträgen an, die sogenannte Expressbearbeitung.

Je nach gewählter Option, zum Beispiel vier Arbeitstage, zwei Arbeitstage oder ein Arbeitstag, erfolgt die priorisierte Verarbeitung der Filme und die Bereitstellung der erstellten Bilddaten im JPG-Format per Download innerhalb des gewählten Zeitrahmens. Die Frist wird ab Zahlungseingang gerechnet. Bei Zahlungseingang nach 12:00 Uhr gilt der Folgetag als Startzeitpunkt.

Ausgenommen hiervon sind Wochenenden, gesetzliche Feiertage und technisch bedingte Ausfälle.

Bei TIFF-Dateien erfolgt die Bereitstellung bei größeren Bestellungen ab drei Filmen aufgrund der erheblichen Datenmengen ausschließlich auf physischem Datenträger per Postversand. Der Versandweg ist nicht Bestandteil der Expressleistung, sondern unterliegt den üblichen logistischen Rahmenbedingungen und Zustellzeiten der beauftragten Versanddienstleister.

Wird im Rahmen eines Expressauftrags die Bereitstellung auf Datenträger gewünscht oder aufgrund der Datenmenge erforderlich, beschränkt sich die Expressleistung auf die interne Fertigstellung und Versandübergabe binnen der Expressfrist. Eine beschleunigte Zustellung durch den Versanddienstleister ist nicht Bestandteil des Leistungsversprechens.

Wird die Expressbearbeitung von uns fristgerecht durchgeführt, ist ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Expresszuschlags ausgeschlossen, unabhängig vom gewählten Datenformat oder vom Versandweg.

7. Versand und Verpackung

Alle Versandkosten gehen zulasten des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Soweit Sie Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt.

Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht von uns benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

8. Kontaminierte Filme und Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich Filme einzusenden, die sich in einem technisch unbedenklichen und nicht kontaminierten Zustand befinden.

Filme, die vor der Einsendung mit anderen Chemikalien, Flüssigkeiten oder sonstigen Stoffen gleich welcher Art in Kontakt gekommen sind oder deren Zustand unklar ist, dürfen nicht ohne vorherige Absprache an uns übergeben werden.

Jegliche Vorbehandlungen, zum Beispiel Einlegen in Flüssigkeiten, chemische Experimente, Reinigungsvorgänge, Eigenentwicklungsversuche oder Wasserschäden, sind uns zwingend vorab mitzuteilen.

Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich auch für ECN-2-Filmmaterial. Aufgrund der vorhandenen Remjet-Rückschicht sowie der besonderen chemischen Eigenschaften von ECN-2-Emulsionen besteht ein erhöhtes Risiko für Prozesschemie und Entwicklungsmaschinen. ECN-2-Filme müssen daher bei der Auftragserteilung eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Nicht deklarierte ECN-2-Filme gelten als Verletzung der Pflicht zur zutreffenden Information über den Zustand des Filmmaterials.

Werden Filme ohne entsprechende Kennzeichnung oder ohne Hinweise zum Zustand eingesandt und verursachen diese nachweislich aufgrund einer Kontamination Schäden an unseren Entwicklungsmaschinen, an der eingesetzten Prozesschemie oder führen zu Betriebsunterbrechungen, haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden Schäden.

Dies umfasst insbesondere die Kosten für die Wiederherstellung der Maschinen und Prozesse sowie etwaige Ausfallzeiten, die einen oder mehrere Produktionstage betreffen können.

Wir behalten uns vor, kontaminierte, nicht ordnungsgemäß deklarierte oder verdächtige Filme von der Verarbeitung auszuschließen und diese im Zweifel kostenpflichtig zu entsorgen, sofern dies zur Aufrechterhaltung eines sicheren Laborbetriebes erforderlich ist.

9. Beanstandungen und fotografische Besonderheiten

Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und können durch Beschnitt kleiner ausfallen.

Macht der Kunde keine konkreten Angaben über die gewünschte Farbe, Helligkeit oder den Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach dem Stand unserer Technik.

Bei Nachbestellungen wird aufgrund materialbedingter Ursachen ein gleiches Ergebnis nicht zugesichert.

Die bei fotografischen Materialien verwendeten Farbstoffe verändern sich im Laufe der Zeit. Die spektrale Farbempfindlichkeit und Farbwiedergabe verschiedener Materialien, zum Beispiel Monitore, Fotopapier, Film, Inkjetpapier, Drucke oder andere Ausgabemedien, können untereinander unterschiedlich sein und entsprechen nicht unbedingt der Wahrnehmung durch das menschliche Auge.

Alte Filme, Effektfilme und Filme unbekannter Herkunft werden auf Kundenbestellung verarbeitet. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge mit solchen Filmen abzulehnen. Farbverbindliches Arbeiten ist bei solchen Filmen technisch nicht möglich.

10. Gewährleistung

Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Transportunternehmen Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen.

Eine spätere Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln führt bei einem Verbraucher jedoch nicht zu einem Verlust der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir nach unserer Wahl binnen angemessener Frist die Dienstleistung neu ausführen oder nachbessern. Misslingt die Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Die Nacherfüllung gilt erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen als fehlgeschlagen.

Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend: Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung.

Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, für Arglist sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

11. Haftung

Wir haften stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution und nicht auf entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.

Vor der Weiterverarbeitung jeglicher Art sind unsere Erzeugnisse durch den Kunden als Weiterverarbeiter auf Genauigkeit zu überprüfen.

Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch oder ähnlicher Ereignisse haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Versicherung, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Unberührt bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

12. FAQ und ergänzende Hinweise

Soweit unsere in der Online-FAQ genannten Leistungserklärungen von den Regelungen dieser AGB abweichen oder diese ergänzen, haben die AGB Vorrang.

Vereinbarungen aus der FAQ sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Bestellformular, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung genannt werden.

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere gemäß DSGVO und BDSG.

Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter:

https://www.meinfilmlab.de/datenschutzerklaerung/

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl und Streitbeilegung

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Mit Erscheinen einer aktualisierten Version dieser AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.

MeinFilmLab – Jörg Bergs
Broichstraße 5
52393 Hürtgenwald
Deutschland
Telefon: 02429 9090566
E-Mail: office@meinfilmlab.de

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